

12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen
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Das Vergaberecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), sektorspezifische Vergabevorschriften) basiert auf unionsrechtlichen Vorgaben. Das GWB regelt, dass Aspekte des Umweltschutzes bei der Vergabe berücksichtigt werden müssen. Regelungen im VgV stellen die Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten zum Teil in das Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurde für die öffentliche Beschaffung des Bundes eine Bevorzugungspflicht für klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen eingeführt. Eine ähnliche Regelung wird mit dem novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen getroffen. Beschaffungsstellen des Bundes haben darüber hinaus die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) anzuwenden. Auch auf Länderebene finden sich verpflichtende Regelungen, um Nachhaltigkeitsaspekte in der öffentlichen Beschaffung zu verankern.
Um nachhaltige Beschaffung in Deutschland zu fördern, wurden seitens der Bundesregierung Informations- und Unterstützungsangebote für öffentliche Auftraggeber etabliert. Als zentrale Informations- und Beratungsstelle der Bundesregierung zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung unterstützt die Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB) öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Seit 2012 können sich öffentliche Beschaffer über Telefonhotlines, E-Mail und über ein Portal an die KNB wenden, sich informieren und schulen lassen. Das Webportal Kompass Nachhaltigkeit unterstützt u.a. mit weiteren Hintergrundinformationen zu nachhaltiger Beschaffung, zur Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien nach Vorgaben der Vergabegesetze oder mit einer Anbieterübersicht Beschaffungsverantwortliche praxisnah bei der Umsetzung. Auch das Umweltbundesamt bietet ein umfassendes Informationsangebot für Praktiker mit Schulungsskripten, Ausschreibungsempfehlungen, Produktleitfäden, Lebenszykluskostenrechner, Praxisbeispielen uvm.
Darüber hinaus enthält das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung konkrete Regelungen zur Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung. Diese umfassen u. a. Ziele für bestimmte Produktgruppen (Papier, Textilien, Fahrzeuge) und ein jährliches Monitoring. Zudem machen sich auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure für mehr Nachhaltigkeit in der Beschaffung stark − wie zum Beispiel die Servicestelle der Kommunen in der Einen Welt (SKEW) oder die Initiative Fairtrade-Towns – beide mit besonderem Fokus auf Kommunen.
Im Zuge der Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 wurden erstmals Indikatoren für eine nachhaltige Beschaffung eingeführt. So sollen nach den Vorgaben des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Anteil des Papiers mit dem Siegel "Der Blaue Engel" am Gesamtpapierverbrauch der Bundesverwaltung bis 2020 95 Prozent erreichen und die CO2-Emissionen von handelsüblichen Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand signifikant gesenkt werden. Die hierzu entwickelten Indikatoren sind als Schlüsselindikatoren. Zur Messung der Umsetzung des SDGs 12.7 auf internationaler Ebene wird betrachtet, wie viele Länder Politiken und Aktionspläne zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung vorweisen. Deutschland hat diesen Indikator durch die oben genannten Programme und Maßnahmen bereits erfüllt (siehe auch nationale Berichtsplattform (NRP)).