12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen 12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen

12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen
(31 Ergebnisse für Ihre Suche)

Das Unterziel 12.7 sieht vor, in der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren zu fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten.

Weiterlesen

Das Vergaberecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), sektorspezifische Vergabevorschriften) basiert auf unionsrechtlichen Vorgaben. Das GWB regelt, dass Aspekte des Umweltschutzes bei der Vergabe berücksichtigt werden müssen. Regelungen im VgV stellen die Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten zum Teil in das Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.   Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurde für die öffentliche Beschaffung des Bundes eine Bevorzugungspflicht für klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen eingeführt. Eine ähnliche Regelung wird mit dem novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen getroffen. Beschaffungsstellen des Bundes haben darüber hinaus die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) anzuwenden. Auch auf Länderebene finden sich verpflichtende Regelungen, um Nachhaltigkeitsaspekte in der öffentlichen Beschaffung zu verankern.

Um nachhaltige Beschaffung in Deutschland zu fördern, wurden seitens der Bundesregierung Informations- und Unterstützungsangebote für öffentliche Auftraggeber etabliert. Als zentrale Informations- und Beratungsstelle der Bundesregierung zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung unterstützt die Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB) öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Seit 2012 können sich öffentliche Beschaffer über Telefonhotlines, E-Mail und über ein Portal an die KNB wenden, sich informieren und schulen lassen. Das Webportal Kompass Nachhaltigkeit unterstützt u.a. mit weiteren Hintergrundinformationen zu nachhaltiger Beschaffung, zur Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien nach Vorgaben der Vergabegesetze oder mit einer Anbieterübersicht Beschaffungsverantwortliche praxisnah bei der Umsetzung. Auch das Umweltbundesamt bietet ein umfassendes Informationsangebot für Praktiker mit Schulungsskripten, Ausschreibungsempfehlungen, Produktleitfäden, Lebenszykluskostenrechner, Praxisbeispielen uvm.

Darüber hinaus enthält das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung konkrete Regelungen zur Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung. Diese umfassen u. a. Ziele für bestimmte Produktgruppen (Papier, Textilien, Fahrzeuge) und ein jährliches Monitoring. Zudem machen sich auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure für mehr Nachhaltigkeit in der Beschaffung stark − wie zum Beispiel die Servicestelle der Kommunen in der Einen Welt (SKEW) oder die Initiative Fairtrade-Towns – beide mit besonderem Fokus auf Kommunen.

Im Zuge der Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 wurden erstmals Indikatoren für eine nachhaltige Beschaffung eingeführt. So sollen nach den Vorgaben des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Anteil des Papiers mit dem Siegel "Der Blaue Engel" am Gesamtpapierverbrauch der Bundesverwaltung bis 2020 95 Prozent erreichen und die CO2-Emissionen von handelsüblichen Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand signifikant gesenkt werden. Die hierzu entwickelten Indikatoren sind als Schlüsselindikatoren.  Zur Messung der Umsetzung des SDGs 12.7 auf internationaler Ebene wird betrachtet, wie viele Länder Politiken und Aktionspläne zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung vorweisen. Deutschland hat diesen Indikator durch die oben genannten Programme und Maßnahmen bereits erfüllt (siehe auch nationale Berichtsplattform (NRP)).

Europäische Kommission; Berliner Energieagentur; BMU
BuySmart Leitfaden

Mit dem von der Europäischen Union geförderten Projekt „Buy Smart“ ist ein Angebot zur kostenfreien Beratung mit Informationsmaterialien im Bereich grüner Beschaffung verbunden. Grüne Beschaffung bedeutet, beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen auf deren Umweltfreundlichkeit zu achten. Neben den direkten Umweltauswirkungen durch einzelne Entscheidungen kann die Beschaffung grundsätzlich einen großen Einfluss auf zukünftige Produktentwicklungen ausüben.
Zielgruppe sind sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen. Neben der Beantwortung von generellen Fragestellungen werden Ausschreibungshilfen für die Produktgruppen Beleuchtung, Bürogeräte, Fahrzeuge, Haushaltsgeräte und Ökostrom angeboten.
Das Projekt „Buy Smart“ (Laufzeit 2009 bis 2011) wurde von der EU sowie von dem BMU gefördert. Mehrere europäische Länder haben in diesem Projekt zusammengearbeitet. Im Rahmen des Projekts wurden zahlreiche Leitfäden für die nachhaltige Beschaffung erstellt. Das Projekt ist abgelaufen; die Leitfäden stehen jedoch nach wie vor zur Verfügung.

Unterziele
12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen
Ziele
SDG 8 SDG 9
BMU
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Ziel des Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme EU-rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden. Zudem werden Bürokratielasten abgebaut und verschiedene Regelungen vollzugstauglicher ausgestaltet.
Ein neuer Anwendungsbereich und EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen sorgen für mehr Rechtssicherheit und eine erleichterte Anwendung des Gesetzes. Darüber hinaus gibt es erstmals Regelungen zu den praxisrelevanten Fragen der Abgrenzung von Abfall und Nebenprodukt sowie zum Ende der Abfalleigenschaft. Das Gesetz legt auf der Grundlage des EU-Rechts auch fest, ob eine Müllverbrennungsanlage den "Verwerterstatus" erhält. Die Umsetzung der Hierarchie in den Stufen Vermeidung, Verwertung, Beseitigung ist bereits durch das Gesetz vorgegeben.

Die Novellierung des KrWG ist durch Artikel 1 des "Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union" am 29.Oktober 2020 erfolgt. Die Novelle KrWG ist damit Kern des zuvor genannten Artikelgesetzes, das in den nachfolgenden Artikeln auch Änderungen anderer umsetzungsrelevanter Gesetze und Verordnungen enthält (unter anderem ElektroG, VerpackG, ChemG).

Die Novellierung des KrWG dient in erster Linie der Umsetzung der geänderten Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, geändert durch Richtlinie 2018/851/EU), einzelner Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie (Richtlinie 2019/904/EU soweit diese sich nicht auf Verpackungen bezieht)
sowie der – in einigen Bereichen auch über das EU-Recht hinausgehenden – Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts mit Blick auf die Erreichung einer verbesserten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung.

Unterziele
12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen 12.5 Müll vermeiden und recyclen 12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen
Ziele
SDG 9 SDG 16
BMU; BMJV; BMEL
Nationales Programm für Nachhaltigen Konsum

Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) ist ein Schritt zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aus der Konsumenten- und Produktperspektive. Es soll einen Beitrag dazu leisten, unsere Konsummuster und unseren Lebensstil mit den ökologischen und ökonomischen Grenzen in Einklang zu bringen. Das Programm zeigt Ziele und Handlungsbedarfe auf und erläutert bisherige Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des nachhaltigen Konsums. Auf der Basis des Leitbilds Nachhaltigkeit werden Leitideen für eine Politik des nachhaltigen Konsums entwickelt. Das Programm enthält 170 Maßnahmen für die übergreifenden Handlungsansätze sowie die Bedürfnisfelder, um nachhaltigen Konsum systematisch zu stärken.
Am 3. Mai 2021 wurde das NPNK weiterentwickelt. Die vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschlossenen 45 Maßnahmen und Ziele priorisieren und fokussieren das bestehende Programm der Bundesregierung für nachhaltigen Konsum von 2016. Die Maßnahmen betreffen die Bereiche Mobilität, Wohnen und Haushalt, Ernährung, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus, aber auch querschnittsorientierten Maßnahmen, wie beispielsweise zur Erschließung der Potentiale der Digitalisierung für nachhaltigen Konsum. Sie sollen dazu beitragen, u.a. den konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen pro Einwohner bis 2030 zu halbieren.

Unterziele
12.1 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster 12.2 Natürliche Ressourcen schonen 12.3 Weniger Nahrungsmittel verschwenden 12.5 Müll vermeiden und recyclen 12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen 12.8  Informationen bereitstellen und Bewusstsein schaffen 12.B Nachhaltigen Tourismus ausbauen
Ziele
SDG 16
BMWi
Allianz für nachhaltige Beschaffung

Unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie arbeiten Vertreter*innen des Bundes, der Länder und Kommunen und Nichtregierungsorganisationen und Verbände seit 2010 in dieser Allianz zusammen. Es gibt sechs Expertengruppen zu den Themen Elektromobilität, Standards, Ressourceneffizienz, Statistik / Monitoring, Öffentlicher Personennahverkehr, Nachhaltiges Bauen.

Unterziele
12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen
Ziele
SDG 1
BMBF
Transformationspfade für nachhaltige Hochschulen

Mit der Initiative „Nachhaltigkeit in der Wissenschaft“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der FONA-Strategie die Transformation des Wissenschaftssystems zu mehr Nachhaltigkeit. Mit der Förderrichtlinie „Transformationspfade für nachhaltige Hochschulen“ werden zum Beispiel konkrete Lösungen und Wege zu klimaneutralen Hochschulen und zu einem Kulturwandel an Hochschulen zu mehr Nachhaltigkeit erarbeitet sowie Hochschulen als regionale Innovationstreiber für eine nachhaltige Entwicklung befördert. Den Transfer der erarbeiteten Transformationspfade an weitere Hochschulen wird durch eine intensive Begleitung durch die Hochschulrektorenkonferenz, die auch ein hochschulspezifisches Nachhaltigkeitsaudit entwickelt, unterstützt.

Unterziele
12.2 Natürliche Ressourcen schonen 12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen 12.8  Informationen bereitstellen und Bewusstsein schaffen
Ziele
SDG 4 SDG 11 SDG 13