12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen 12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen

12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen
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Das Unterziel 12.6 fordert Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, auf, nachhaltige Praktiken einzuführen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichterstattungszyklus zu integrieren.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung findet gegenwärtig vor allem auf freiwilliger Basis statt. Hierfür steht eine Reihe entsprechender Instrumente zur Verfügung. Gesetzliche Regelungen existieren im Rahmen der Rechnungslegung. Auf der Grundlage der sogenannten CSR-Richtlinie der EU von 2014 wurde in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2017 eine gesetzliche Berichterstattungspflicht zu nicht finanziellen Informationen geschaffen. Insbesondere große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen müssen eine Nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung erstellen, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 289c HGB). Betroffen sind ca. 520 Unternehmen und Organisationen. Zur Umsetzung dieser Berichtspflicht können die vorhandenen freiwilligen Rahmenwerke genutzt werden. Etablierte Berichterstattungsrahmenwerke sind u. a. die Standards der Global Reporting Initiative und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Zu letzterem existiert eine Datenbank (https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Home/Database).

Um nachhaltige Praktiken im Unternehmen einzuführen und darüber zu berichten, steht Unternehmen im Umweltbereich seit 1995 das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) zur Verfügung. Auch hier existiert eine Datenbank der registrierten Unternehmen und Organisationen, die sämtlich einer Pflicht zur Umweltberichterstattung unterliegen (www.emas-register.de). Die EU-Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anforderungen an die Berichterstattung der EMAS-Verordnung Anfang 2019 überarbeitet. 

In den letzten Jahren gerät zunehmend die Verantwortung für die nachhaltige Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen in den Blick. Für deutsche Unternehmen ist dieses Thema aufgrund ihrer oftmals weltweit vernetzten Liefer- und Wertschöpfungsketten von großer Relevanz. Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung hat 2018 den „Berliner CSR-Konsens“ verabschiedet. Ziel dieses Grundsatzpapiers ist es, Unternehmen branchenübergreifend Orientierung zu geben, wie die unternehmerische Sorgfalt im Hinblick auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfalt angemessen ausgeübt werden kann. Weitere Aktivitäten, insbesondere im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte) finden derzeit statt.

Das Unterziel 12.6 formuliert keine quantitativen Ziele. Auf der nationalen Berichtsplattform (NRP) wird als Indikator für 12.6 entsprechend der internationalen Indikatorik ausgewiesen: „Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen“. Konkret erfasst wird dabei derzeit die Anzahl von Standorten, die EMAS-registriert sind, denn diese haben eine geprüfte Umwelterklärung zu den sie betreffenden Umweltaspekten zu erstellen. Da in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel hinterlegt ist, den Anteil EMAS-registrierter Standorte von Unternehmen und Organisationen bis 2030 auf 5.000 zu erhöht (Indikator 12.2 in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie), betrifft dies in gleicher Weise die Anzahl von Umwelterklärungen. Neben den Umwelterklärungen wird aufgrund der Verfügbarkeit entsprechender Daten in der DNK-Datenbank die Anzahl von Erklärungen nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex erfasst.

BMZ
Grüner Knopf

Der Grüne Knopf ist ein staatliches Siegel für nachhaltige Textilien. 
Seit 2019 zeigt das Siegel, welche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette nachkommen. Zusätzlich muss durch anerkannte Siegel nachgewiesen werden, dass das jeweilige Produkt sozial und ökologisch hergestellt wurde. 


Die Prüfung findet durch unabhängige Prüfstellen statt. Das Bundesentwicklungsministerium ist der Siegelgeber. Der Grüne Knopf bietet Orientierung beim Kauf von sozial und ökologisch hergestellten Textilien. Somit soll er Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Thema nachhaltige Textilproduktion und Lieferketten sensibilisieren. Die Kriterien des Grünen Knopf wurden zuletzt mit Hilfe eines unabhängigen Beirats weiterentwickelt. Die neue Standardversion Grüner Knopf 2.0 wird ab Sommer 2022 eingeführt. 

Unterziele
12.1 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster 12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen 12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen 12.8  Informationen bereitstellen und Bewusstsein schaffen
Ziele
SDG 8 SDG 9 SDG 10
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
CSR-Preis der Bundesregierung

Mit dem CSR-Preis der Bundesregierung sollen herausragende Beispiele gesellschaftlicher Verantwortung honoriert werden und zur Nachahmung motivieren: Ausgezeichnet werden Unternehmen, die vorbildlich faire Geschäftspraktiken und eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik umsetzen, natürliche Ressourcen sparsam nutzen, Klima und Umwelt schützen, sich vor Ort engagieren und Verantwortung auch in der Lieferkette übernehmen.

Für den Wettbewerbsdurchgang 2020 konnten sich Unternehmen mit Sitz in Deutschland in drei verschiedenen Größen- und zwei Sonderpreiskategorien bewerben. Jedes teilnehmende Unternehmen erhält eine Einzelauswertung zur kontinuierlichen Verbesserung des eigenen CSR-Engagements. Der CSR-Preis der Bundesregierung ist eine wesentliche Maßnahme der Nationalen CSR-Strategie der Bundesregierung. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) federführend.

Unterziele
12.1 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster 12.2 Natürliche Ressourcen schonen 12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen 12.8  Informationen bereitstellen und Bewusstsein schaffen
Ziele
SDG 8
BMZ; GIZ
Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten (INA)

Die Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten (INA) versammelt mehr als 70 Akteure aus Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik. Ziel der Initiative ist es, mehr Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten zu erreichen und die Lebensbedingungen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu verbessern. Die INA konzentriert sich besonders darauf, natürliche Ressourcen zu schützen und existenzsichernde Löhne und Einkommen durchzusetzen. Zudem betrachtet die Initiative digitale Lösungen für die Unterstützung von Produzentinnen und Produzenten sowie für mehr Transparenz in der Lieferkette und dient als Informationsplattform. Die INA wurde im November 2018 vom BMZ ins Leben gerufen, versteht sich als offene Plattform und arbeitet über die Grenzen der jeweiligen Lieferketten hinweg.

Unterziele
12.2 Natürliche Ressourcen schonen 12.3 Weniger Nahrungsmittel verschwenden 12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen
Ziele
SDG 1 SDG 2 SDG 8 SDG 15 SDG 17
OECD
OECD Leitsätze für multinationale Organisationen (+ Nationale Kontaktstelle)

Die OECD Leitsätze für multinationale Organisationen (+ Nationale Kontaktstelle) sind neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact ein Instrument zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Für Unternehmen bieten sie einen Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird.
Mit Ausgabe 2011 der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verpflichten sich 42 Länder zu neuen, strengeren Maßstäben für unternehmerisches Handeln. Die aktualisierte Fassung der Leitsätze enthält neue Empfehlungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und zur Verantwortung der Unternehmen für ihre Zulieferketten, womit sie die erste zwischenstaatliche Vereinbarung in diesem Bereich sind. Unternehmen sollten z.B. auch Umwelt- und Arbeitsstandards respektieren und über angemessene Due-Diligence-Vorkehrungen verfügen, um dies zu gewährleisten. Die Leitsätze sind ein umfassender, nicht rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für Unternehmen, dessen Förderung die OECD-Mitgliedsländer und andere Länder vereinbart haben.

Unterziele
12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen
Ziele
SDG 8 SDG 17
BMEL; BLE
Forum Nachhaltigere Eiweißfuttermittel

Das Forum Nachhaltigere Eiweißfuttermittel (FONEI) ist ein Zusammenschluss von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Eiweißfuttermittel. Die Mitglieder diskutieren in vertraulichem Rahmen Lösungsmöglichkeiten rund um nachhaltigere Eiweißfuttermittel aus heimischer Erzeugung und Import. In der Multistakeholder-Plattform sind Unternehmen, Verbände, Organisationen, wissenschaftliche Einrichtungen und Behörden aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Beratung, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion und -handel vertreten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreut das FONEI im Zuge der Eiweißpflanzenstrategie des Bundeslandwirtschaftsministeriums. In ihrem gemeinsamen Positionspapier sowie in individuellen Zielsetzungen sprechen sich die Mitglieder des Forums unter anderem dafür aus, den Anteil heimischer Leguminosen in der Fütterung zu erhöhen, als nachhaltig zertifiziertes Soja einzusetzen und Entwaldung entlang der Lieferkette für Eiweißfuttermittel zu stoppen.

Unterziele
12.1 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster 12.2 Natürliche Ressourcen schonen 12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen
Ziele
SDG 2 SDG 15