

12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen
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Nachhaltigkeitsberichterstattung findet gegenwärtig vor allem auf freiwilliger Basis statt. Hierfür steht eine Reihe entsprechender Instrumente zur Verfügung. Gesetzliche Regelungen existieren im Rahmen der Rechnungslegung. Auf der Grundlage der sogenannten CSR-Richtlinie der EU von 2014 wurde in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2017 eine gesetzliche Berichterstattungspflicht zu nicht finanziellen Informationen geschaffen. Insbesondere große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen müssen eine Nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung erstellen, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 289c HGB). Betroffen sind ca. 520 Unternehmen und Organisationen. Zur Umsetzung dieser Berichtspflicht können die vorhandenen freiwilligen Rahmenwerke genutzt werden. Etablierte Berichterstattungsrahmenwerke sind u. a. die Standards der Global Reporting Initiative und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Zu letzterem existiert eine Datenbank (https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Home/Database).
Um nachhaltige Praktiken im Unternehmen einzuführen und darüber zu berichten, steht Unternehmen im Umweltbereich seit 1995 das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) zur Verfügung. Auch hier existiert eine Datenbank der registrierten Unternehmen und Organisationen, die sämtlich einer Pflicht zur Umweltberichterstattung unterliegen (www.emas-register.de). Die EU-Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anforderungen an die Berichterstattung der EMAS-Verordnung Anfang 2019 überarbeitet.
In den letzten Jahren gerät zunehmend die Verantwortung für die nachhaltige Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen in den Blick. Für deutsche Unternehmen ist dieses Thema aufgrund ihrer oftmals weltweit vernetzten Liefer- und Wertschöpfungsketten von großer Relevanz. Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung hat 2018 den „Berliner CSR-Konsens“ verabschiedet. Ziel dieses Grundsatzpapiers ist es, Unternehmen branchenübergreifend Orientierung zu geben, wie die unternehmerische Sorgfalt im Hinblick auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfalt angemessen ausgeübt werden kann. Weitere Aktivitäten, insbesondere im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte) finden derzeit statt.
Das Unterziel 12.6 formuliert keine quantitativen Ziele. Auf der nationalen Berichtsplattform (NRP) wird als Indikator für 12.6 entsprechend der internationalen Indikatorik ausgewiesen: „Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen“. Konkret erfasst wird dabei derzeit die Anzahl von Standorten, die EMAS-registriert sind, denn diese haben eine geprüfte Umwelterklärung zu den sie betreffenden Umweltaspekten zu erstellen. Da in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel hinterlegt ist, den Anteil EMAS-registrierter Standorte von Unternehmen und Organisationen bis 2030 auf 5.000 zu erhöht (Indikator 12.2 in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie), betrifft dies in gleicher Weise die Anzahl von Umwelterklärungen. Neben den Umwelterklärungen wird aufgrund der Verfügbarkeit entsprechender Daten in der DNK-Datenbank die Anzahl von Erklärungen nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex erfasst.