

12.5 Müll vermeiden und recyclen
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In diesem Kontext geben insbesondere das geänderte Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG, das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG), das in 2015 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder von 2013 den rechtlichen Rahmen vor, um Abfallvermeidung, Wiederverwendung und hochwertiges Recycling verschiedener, umweltrelevanter Abfallströme zu fördern und Einhaltung spezifischer Zielvorgaben zu fordern.
Um das Abfallaufkommen deutlich zu verringern, wurden verschiedene Informationsangebote und Plattformen für Unternehmen, Schulen und die breite Öffentlichkeit erarbeitet, um beispielsweise
- Lebensmittelverluste und -abfälle zu verringern (z.B. das vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingerichtete Bündnis „Wir retten Lebensmittel!“, das entlang der gesamten Wertschöpfungskette einen stufenübergreifenden Austausch zur Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung schaffen will),
- die Wiederverwendung von Bauteilen zu erleichtern (beispielsweise die Bauteilbörse Bremen),
- die Reparatur von Gebrauchtwaren zu stärken (z.B. der Runde Tisch Reparatur, in dem Umweltverbände, Verbraucherschützer, Vertreter der reparierenden Wirtschaft und der herstellenden Industrie, Wissenschaft und Reparaturinitiativen daran arbeiten, Reparatur zu stärken und auch die Rahmenbedingungen für Reparatur zu verbessern) und
- die Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen und Gebrauchtgütern zu steigern (beispielsweise die interaktive Online-Karte von Reparatur-, Second-hand und Leih-/Tausch-Angeboten in Berlin über die ReMap).
Das Statistische Bundesamt destatis erfasst für den Indikator 12.5.1 zu SDG 12.5 „Nationale Recyclingquote, Tonnen an recyceltem Material“ auf nationaler Ebene Daten (siehe nationale Berichtsplattform).