12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen 12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen

12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen
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Das Unterziel 12.4 sieht vor, bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen über deren gesamten Lebenszyklus zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken.

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Die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von SDG 12.4. in Deutschland fußen auf europäischen Rechtsakten.

Mit Bezug auf ein umweltverträgliches und nachhaltiges Chemikalienmanagement in Deutschland spielt besonders die Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) eine zentrale Rolle. REACH hat das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Die REACH-Verordnung sieht daher Regelungen zur Erfassung und Bewertung von Stoff- und Produktinformationen sowie Informationspflichten entlang der Lieferkette vor. Darüber hinaus können bei unannehmbaren Risiken durch Stoffe Beschränkungen erlassen werden. Für Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft werden (sog. SVHC), kann eine Zulassungspflicht festgelegt werden.  Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von REACH. Sie führt ein öffentlich zugängliches Register sämtlicher registrierter Stoffe. Darüber hinaus prüft sie die von der Industrie im Rahmen der Registrierungspflicht gelieferten Informationen auf Einhaltung der Rechtsvorschriften. Die ECHA wirkt schließlich bei der Ermittlung bedenklicher Stoffe und der Vorbereitung der Entscheidungen zum Risikomanagement von Chemikalien auf EU-Ebene mit. Im Hinblick auf das genannte Schutzziel enthält die Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 (sog. CLP-Verordnung) Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die ECHA führt ein öffentliches Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis.

Darüber hinaus beschränkt die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 in Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs), die Verordnung (EU) 2017/852 enthält in Umsetzung der Minamata-Konvention Regelungen zum Schutz vor Quecksilber. Die Verordnungen (EU) Nr. 1005/2009 und (EU) Nr. 517/2014 dienen der europaweiten Umsetzung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht. Ergänzende Regelungen zum Chemikalienmanagement auf nationaler Ebene enthalten schließlich insbesondere das Chemikaliengesetz und die Chemikalien-Verbotsverordnung.

Eine weitere wichtige Grundlage ist die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 (IE-Richtlinie, kurz IED). Die Richtlinie regelt Genehmigung, Betrieb und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen und hat das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Hierzu legt sie unter anderem „Beste verfügbare Techniken“ fest. Ebenfalls zu erwähnen ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), welche Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand von Gewässern beinhaltet. Soweit nicht direkt durch die EU geregelt, findet die Umsetzung beider Richtlinien in Deutschland vor allem durch Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) statt.

In Deutschland wird die Umsetzung von SDG 12.4 auch durch nicht-gesetzliche Maßnahmen gefördert, z.B. durch Leitfäden und andere Anwendungshilfen für Produzenten und Verbraucher. Ein Beispiel ist der vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte „Leitfaden für nachhaltige Chemikalien“ als Entscheidungshilfe zur Stoffauswahl und zum Einsatz von Chemikalien mit dem Ziel eines nachhaltigen Chemikalien- und Abfallmanagements. Um die Idee der nachhaltigen Chemie weiter zu verbreiten und praktische Unterstützung für Produzenten und Anwender zu leisten, haben BMU und UBA das International Sustainable Chemistry Collaborative Center (ISC3) mit Sitz in Bonn gegründet.

Neben den politischen Bemühungen sollte auch darauf hingewiesen sein, dass die deutsche Chemieindustrie selber zunehmend bestrebt ist, Nachhaltigkeit als Leitbild im Privatsektor zu verankern, zum Beispiel mit der Industrieinitiative Chemie³.

Die Bundesregierung ist bestrebt, mit den Interessenvertretungen zusammen zu arbeiten, um die Nachhaltige Chemie weiter zu entwickeln und auch international zu verankern. So hat sie in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften das Bündnis für nachhaltige Textilien ins Leben gerufen, das die sozialen und ökologischen Bedingungen entlang der gesamten Lieferkette dieses Sektors verbessern soll.

Für die beiden Indikatoren zu SDG 12.4 sind auf nationaler Ebene Daten erfasst und verfügbar (die Daten sind auf der nationalen Berichtsplattform (NRP) einsehbar).

Verband der deutschen Chemischen Industrie e.V. (VCI); Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE); Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC)
Chemie3 - Nachhaltigkeitsinitiative der deutschen Chemie

Mit ihrer Initiative Chemie³ wollen die Allianzpartner Nachhaltigkeit als Leitbild in der chemischen Industrie verankern. Dazu hat Chemie³ zwölf „Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die chemische Industrie in Deutschland“ erarbeitet und unterstützt ihre Mitglieder bei deren Anwendung im Unternehmensalltag.
Mit dem Start von Chemie³ im Mai 2013 haben sich VCI (Verband der chemischen Industrie e.V.) IG BCE (Industriegewerkschaft Bergebau, Chemie und Indusrtie) und BAVC (Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V) aufgemacht, Nachhaltigkeit als Leitbild in der gesamten Branche zu verankern und Beiträge der Chemieindustrie zu einer nachhaltigen Entwicklung auszubauen. Dafür wurden Ziele formuliert, die Chemie³ bis 2017 erreichen will. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Informations- und Unterstützungsangeboten für die Mitglieder. Sie sollen dazu beitragen, die zwölf Leitlinien im betrieblichen Alltag mit Leben zu füllen. Zu den Leitlinien gehört bspw. die Sicherung des Fachkräftebedarfs, aber auch Transparenz und Klimaschutz. Gleichzeitig hat Chemie³ den schon bei der Formulierung der Leitlinien begonnenen Dialog mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft fortgesetzt und vertieft.

Unterziele
12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen
Ziele
SDG 8 SDG 9 SDG 17
UBA
Chemikalienleasing

Beim Chemikalienleasing kauft ein Anwender nicht eine Chemikalie, sondern er kauft deren gewünschte Wirkung - die Funktion oder Dienstleistung der Chemikalie -, während der Hersteller Produktion, Transport und Entsorgung erledigt. Da die Wertschöpfungskette in einer Hand bleibt, besteht ein Anreiz für eine möglichst effiziente, sichere und umweltfreundliche Herstellung und Handhabung von Chemikalien entlang ihres gesamten Lebenszyklus.
Nach der Nutzung kann der Anbieter die ausgedienten Chemikalien zurücknehmen und die Verantwortung für eine umweltgerechte Aufbereitung oder Entsorgung übernehmen. Das Konzept ist darauf ausgerichtet, durch eine Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette den Verbrauch an Chemikalien zu optimieren.
Beim Chemikalienleasing verdienen die Anbieter künftig auch mit der Unterstützung des Kunden im Hinblick auf Prozessoptimierung – und nicht wie bisher alleine über die Menge der verkauften Chemikalien. Der Anwender und der Lieferant der Chemikalien profitieren wirtschaftlich von einer optimierten Einsatzmenge, Vorteile für die Umwelt und den Gesundheitsschutz ergeben sich gleichzeitig durch den effizienten Einsatz der Ressource.

Unterziele
12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen
Ziele
SDG 9
BMBF
CLIENT II – Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen

Die Förderrichtlinie zielt auf die Förderung internationaler Partnerschaften im Klima-, Umwelt- und Energiebereich. Im Fokus steht die Förderung nachfrageorientierter FuE-Kooperationen mit ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern. Das Ziel ist, für konkrete Herausforderungen im Partnerland innovative und nachhaltige Lösungsansätze in den Themenbereichen Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft, Wassermanagement, Klimaschutz/­Energieeffizienz, Anpassung an den Klimawandel, Landmanagement, Nachhaltige Energiesysteme und Naturrisiken gemeinsam zu entwickeln und zu implementieren. Gleichzeitig sollen damit neue Marktpotenziale für exportorientierte innovative deutsche Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – erschlossen werden.

Unterziele
12.1 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster 12.2 Natürliche Ressourcen schonen 12.3 Weniger Nahrungsmittel verschwenden 12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen 12.5 Müll vermeiden und recyclen 12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen 12.7 Nachhaltiges Beschaffungswesen 12.A Entwicklungsländer unterstützen 12.B Nachhaltigen Tourismus ausbauen
Ziele
SDG 6 SDG 7 SDG 8 SDG 13
BMBF
Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Kunststoffrecyclingtechnologien (KuRT)

Mit dieser Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben und die hochwertige Kreislaufführung von Kunststoffen ausbauen.
Ziel der Fördermaßnahme ist die verbesserte Kreislaufführung von Kunststoffen durch intelligente Nutzungskonzepte für Kunststoffe sowie eine verbesserte Logistik und Sammlung und den hochwertigen Einsatz von Kunststoffrezyklaten. Die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei der Kreislaufführung von Kunststoffen und die Steigerung der Qualität des Kunststoffrecyclings sind übergreifende Ziele der Forschung und Entwicklung im Rahmen dieser Maßnahme.

Unterziele
12.1 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster 12.2 Natürliche Ressourcen schonen 12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen 12.5 Müll vermeiden und recyclen 12.6 Verantwortungsvolle Unternehmen
Ziele
SDG 8
Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Bundesverband e.V.
Schulprojekt "Gib Abfall einen Korb"

Das bundesweite Schulprojekt „Gib Abfall einen Korb“ unterstützt Lehrer*innen bei der Umsetzung der Themen Abfall und Littering im Unterricht.
Um Schüler*innen – insbesondere der Sekundarstufe I sowie außerschulische Kinder- und Jugendgruppen - für ihr Abfall-Verhalten zu sensibilisieren und Handlungsalternativen mit ihnen zu entwickeln, hat der Zeitbild Verlag Unterrichtsmaterialien herausgegeben, anhand derer entsprechende Aktionen im und außerhalb des Klassenraumes entstehen können.
Die Arbeitsmappe enthält sechs Arbeitsblätter, z.B. zu einem Flashmob auf dem Schulhof, zu einem Selbsttest, welcher Mülltyp man ist oder zur Zersetzung von Plastikmüll in der Natur. Dazu gibt es ein Lehrerheft mit Tipps zur Umsetzung mit der Klasse und weiterführenden Links.
Schüler*innen können ihre Aktionen mit Fotos, Artikeln oder Videos dokumentieren und damit beim Wettbewerb „Junge Reporter für die Umwelt“ teilnehmen.
„Gib Abfall einen Korb“ ist im Sommer 2016 als „Netzwerk mit Auszeichnung“ im UNESCO Weltaktionsprogrmm Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet worden.

Unterziele
12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen 12.8  Informationen bereitstellen und Bewusstsein schaffen
Ziele
SDG 4 SDG 14 SDG 15