

12.4 Abfälle verantwortungsvoll entsorgen
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Die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von SDG 12.4. in Deutschland fußen auf europäischen Rechtsakten.
Mit Bezug auf ein umweltverträgliches und nachhaltiges Chemikalienmanagement in Deutschland spielt besonders die Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) eine zentrale Rolle. REACH hat das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Die REACH-Verordnung sieht daher Regelungen zur Erfassung und Bewertung von Stoff- und Produktinformationen sowie Informationspflichten entlang der Lieferkette vor. Darüber hinaus können bei unannehmbaren Risiken durch Stoffe Beschränkungen erlassen werden. Für Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft werden (sog. SVHC), kann eine Zulassungspflicht festgelegt werden. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von REACH. Sie führt ein öffentlich zugängliches Register sämtlicher registrierter Stoffe. Darüber hinaus prüft sie die von der Industrie im Rahmen der Registrierungspflicht gelieferten Informationen auf Einhaltung der Rechtsvorschriften. Die ECHA wirkt schließlich bei der Ermittlung bedenklicher Stoffe und der Vorbereitung der Entscheidungen zum Risikomanagement von Chemikalien auf EU-Ebene mit. Im Hinblick auf das genannte Schutzziel enthält die Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 (sog. CLP-Verordnung) Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die ECHA führt ein öffentliches Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis.
Darüber hinaus beschränkt die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 in Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs), die Verordnung (EU) 2017/852 enthält in Umsetzung der Minamata-Konvention Regelungen zum Schutz vor Quecksilber. Die Verordnungen (EU) Nr. 1005/2009 und (EU) Nr. 517/2014 dienen der europaweiten Umsetzung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht. Ergänzende Regelungen zum Chemikalienmanagement auf nationaler Ebene enthalten schließlich insbesondere das Chemikaliengesetz und die Chemikalien-Verbotsverordnung.
Eine weitere wichtige Grundlage ist die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 (IE-Richtlinie, kurz IED). Die Richtlinie regelt Genehmigung, Betrieb und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen und hat das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Hierzu legt sie unter anderem „Beste verfügbare Techniken“ fest. Ebenfalls zu erwähnen ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), welche Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand von Gewässern beinhaltet. Soweit nicht direkt durch die EU geregelt, findet die Umsetzung beider Richtlinien in Deutschland vor allem durch Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) statt.
In Deutschland wird die Umsetzung von SDG 12.4 auch durch nicht-gesetzliche Maßnahmen gefördert, z.B. durch Leitfäden und andere Anwendungshilfen für Produzenten und Verbraucher. Ein Beispiel ist der vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte „Leitfaden für nachhaltige Chemikalien“ als Entscheidungshilfe zur Stoffauswahl und zum Einsatz von Chemikalien mit dem Ziel eines nachhaltigen Chemikalien- und Abfallmanagements. Um die Idee der nachhaltigen Chemie weiter zu verbreiten und praktische Unterstützung für Produzenten und Anwender zu leisten, haben BMU und UBA das International Sustainable Chemistry Collaborative Center (ISC3) mit Sitz in Bonn gegründet.
Neben den politischen Bemühungen sollte auch darauf hingewiesen sein, dass die deutsche Chemieindustrie selber zunehmend bestrebt ist, Nachhaltigkeit als Leitbild im Privatsektor zu verankern, zum Beispiel mit der Industrieinitiative Chemie³.
Die Bundesregierung ist bestrebt, mit den Interessenvertretungen zusammen zu arbeiten, um die Nachhaltige Chemie weiter zu entwickeln und auch international zu verankern. So hat sie in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften das Bündnis für nachhaltige Textilien ins Leben gerufen, das die sozialen und ökologischen Bedingungen entlang der gesamten Lieferkette dieses Sektors verbessern soll.
Für die beiden Indikatoren zu SDG 12.4 sind auf nationaler Ebene Daten erfasst und verfügbar (die Daten sind auf der nationalen Berichtsplattform (NRP) einsehbar).