

12.3 Weniger Nahrungsmittel verschwenden
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Wie Verbraucher*innen die Lebensmittelverschwendung reduzieren können, zeigt Zu gut für die Tonne! bereits seit 2012. Mit der in 2019 beschlossenen Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebens-mittelverschwendung rückt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft neben den Privathaushalten auch die Sektoren Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel sowie Außer-Haus-Verpflegung stärker in den Fokus. Ziel ist es, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung in Deutschland auf Handels- und Verbraucherebene zu halbieren und Lebensmittelabfälle entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern. Im Verein „United against waste“ haben sich Akteure aus der Lebensmittelbranche zusammengeschlossen, um die Vernetzung und Verbreitung von Lösungsansätzen im Außer-Haus-Konsum zu fördern. Für den Cateringbereich werden konkrete Hilfestellungen u.a. in einem Praxisleitfaden des UBA gegeben. Um den Austausch zwischen öffentlicher Hand und handelnder Praxisakteure und die Vernetzung untereinander zur weiteren erfolgreichen Umsetzung des Abfallvermeidungsprogramms zu fördern, veranstalteten das UBA und das BMU die AbfallvermeidungsDialoge 2014-2017, bei denen auch Lebensmittelabfälle ein Kernthema waren.
Auch die Wissenschaft forscht aktiv an Möglichkeiten für die Verringerung von Lebensmittelabfällen. Ein Beispiel ist das EU-Projekt REFRESH, an dem Deutschland als eines von vier Pilotländern teilnahm. Dabei wurden neue Ansätze zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen erprobt und anschließend entsprechende Politikempfehlungen abgeleitet. Im Februar 2019 hat das Bundeskabinett eine Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverluste und Erreichung des SDG 12.3 verabschiedet. Darin werden Ursachen der Lebensmittelverluste aufgezeigt und Handlungsfelder für deren Verringerung identifiziert.
Als internationaler Indikator zur Messung der Zielerreichung des SDG 12.3 ist der „Global food loss index“ vorgesehen, erarbeitet durch die Welternährungsorganisation (FAO) und ergänzt um einen „Food Waste Index“ zur Ermittlung des Abfallaufkommens am Ende der Lebensmittelversorgungskette. Zur Erfüllung der internationalen Ziele verpflichten sich die EU-Mitgliedsländer mittels der Abfallrahmenrichtlinie die Lebensmittelverluste zu vermeiden und deren Umfang zu überwachen. Die Europäische Kommission hat mit den Mitgliedern der EU-Plattform zu Lebensmittelverlusten und -abfällen eine Methodik zur Erfassung von Lebensmittelabfällen entwickelt. In einem delegierten Rechtsakt wurde 2019 schließlich die Rahmenlichtlinie um eine Methodik zur einheitlichen Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen ergänzt. Damit besteht für die Mitgliedsstaaten eine Verpflichtung zur Erfolgskontrolle. Auf dieser Basis soll ein Indikator Lebensmittelverluste und -abfälle in Deutschland in den Fortschrittsbericht der Nachhaltigkeitsstrategie 2020 aufzunehmen. Das Konzept zur Datenerhebung und konkreten Berechnung wird derzeit erarbeitet.